Rechtsprechung
VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 11 K 14.01204 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verwaltungsgebühr bei Auflagenbescheid für gewerbliche Abfallsammlung;Bedeutung der Sache für die Beteiligten bei belastenden Maßnahmen Gebührenhöhe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Verwaltungsgebühr, Abfallsammlung, Gebührenhöhe, Abfallbeseitigungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Genehmigungsverfahren, Gewerbefreiheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100
Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 11 K 14.01204
Vielmehr kann die Gebührenhöhe wegen der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten auch über den Verwaltungsaufwand hinausgehen, soweit hierdurch nicht gegen das im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verankerte Äquivalenzprinzip verstoßen wird (BayVGH v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - Rn 11 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.02.2012 - 15 ZB 10.131
Ausschöpfen des Gebührenrahmens für einen Vorbescheid; Kostenentscheidung bei …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 11 K 14.01204
Für die Bemessung der Bedeutung der Sache für die Beteiligten im Sinne von Art. 6 Abs. 2 KG ist in erster Linie auf den wirtschaftlichen Nutzen der Beteiligten abzustellen (BayVGH v. 13.2.2012 - 15 ZB 10.131 - Rn 10 = BayVBl 2012, 539). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1688/02
Zulässigkeit der Zugrundelegung pauschalierter Rohbauwerte für einzelne …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 11 K 14.01204
Das Gericht geht insofern mit der Ansicht des Landratsamtes konform, dass trotz des belastenden Charakters einer Maßnahme für den Betroffenen von einem wirtschaftlichen Vorteil ausgegangen werden kann (so für Überwachungsmaßnahmen Rott/Stengel Verwaltungskostenrecht Art. 6 Rn 5a; OVG Münster v. 03.11.2004 - 9 A 1688/02 - Rn 18). - VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 6 K 13.200
Gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Schuhen; Anzeigeverfahren; …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 11 K 14.01204
cc) Im Hinblick auf die Bemessung der konkreten Gebührenhöhe durch Ansatz von 5 EUR pro angezeigter Tonne Alttextilien bei zeitlich unlimitierter Sammlung ist - auch unter Berücksichtigung oben unter aa) genannter Aspekte - kein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip erkennbar, der den genannten Maßstab eines groben Missverhältnisses erreichen könnte (so auch VG Augsburg v. 30.8.2013 - Au 6 K 13.200 - Rn 25 f.).